KfW-FÖRDERUNG
Staatliche Förderung bis zu 1.500 Euro – wir nehmen Ihnen
die Arbeit ab
Maßnahmen zum Einbruchschutz an einem bestehenden Wohngebäude oder einer Eigentumswohnung werden je nach Höhe der Investitionskosten mit Zuschüssen von mindestens 200 Euro bis maximal 1.500 Euro von der KfW unterstützt.
Der Mindestinvestitionsbetrag für die Summe aller Maßnahmen liegt bei 2.000 Euro. Dabei sind sowohl Materialkosten als auch Handwerkerleistungen förderfähig.
Gerne übernehmen wir für Sie das Zusammenstellen und Ausfüllen aller Unterlagen und Formulare.